Wer ist verantwortlich für die Bereitstellung von leistungfähigen Internetanschlüssen?
Für Bayern, einem Wirtschafts- und Technologie-Standort von globaler Bedeutung, sind hochbitratige Breitbandanschlüsse von absolut strategischem Interesse.
Nur durch eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur können im Freistaat die interaktiven Technologien zu Wachstum und Innovationen in allen Wirtschaftszweigen sowie zum sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen.
Nach der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung des Artikels 87 f Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes ist die Leistungserbringung im Bereich der Telekommunikation der privatautonomen Entscheidung der Wirtschaftssubjekte und somit dem Wettbewerb überlassen und keine originäre staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten bieten ihre Produkte im Wettbewerb frei an. Jeder Bürger hat die Wahlfreiheit, hier für sich das optimale Angebot zu wählen.