1.) Bestandsaufnahme
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Gemeinde Hergatz will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß der Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessiv abzuarbeiten. Der erste Schritt in diesem Förderprogramm ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Breitband-Versorgung im Gemeindegebiet.. Hierzu wird die aktuelle IST-Versorgungssituation auf einer Karte dargestellt.
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2.) Markterkundung - Bekanntmachung
Die Gemeinde Hergatz bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen.
Die Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
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3.) Markterkundung - Ergebnis
Die Gemeinde Hergatz hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes nach Nr. 4.3 ff. BbR vom 11.09.2014 bis zum 24.10.2014 die Markterkundung durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung wird in dem nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
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4.) Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern Breitbandrichtlinie - BbR) Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR
Verlängerung der Frist für Angebotsabgabe
Die Angebotsfrist zur Ausschreibung Breitbandausbau der Gemeinde Hergatz verschiebt sich aus sachlichen Gründen auf den 05.08.2016 12:00 Uhr. Neue Bindefrist ist der 28.02.2017.
NEUSTART des Verfahrens!
Die Gemeinde Hergatz stellt aus sachlichen Gründen das Auswahlverfahren ein und startet es mit aktualisierten Unterlagen neu.
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5.) Auswahlverfahren - Ergebnis
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde Hergatz definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
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7.) Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Hergatz entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).
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